KAUTIONSVERSICHERUNG AXA Haller & Spindler
Partner für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Finanzieller Spielraum dank Bürgschaft
Als Unternehmer haften Sie nach VOB und dem BGB bis zu 5 Jahre lang für die Qualität Ihrer Arbeiten. Ihr Auftraggeber kann deshalb 5% der Auftragssumme bei der Zahlung zurückhalten. Dies schützt ihn, sollten Sie in diesem Zeitraum Ihren Verpflichtungen auf Mängelbeseitigung nicht nachkommen können. Ihr finanzieller Spielraum wird dadurch aber stark eingeschränkt und es fehlt Ihnen Liquidität.
Die Gewährleistungsbürgschaft der AXA ist die perfekte Alternative zum beschriebenen Sicherheitseinbehalt. Wir stellen Ihnen einen Bürgschaftsrahmen zur Verfügung und Sie bekommen den Sicherheitseinbehalt voll ausbezahlt. Was das kostet? In der Regel weniger als bei Ihrer Hausbank.
„Wir haben unsere Kautionsversicherung genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und halten Ihnen damit den Rücken frei.“
Benefits
Ihre Vorteile bei der AXA Regionalvertretung Haller & Spindler
Seit vielen Jahren sind wir einer der führenden Anbieter für alle Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes und haben die Beantragung und Verwaltung so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet.
Bequemer Online-Abschluss möglich
Attraktive Jahresprämien
Unbürokratisches Handling
Rufen Sie Ihre Bürgschaften selbst ab
Übersichtliches Online-Kundenportal
Keinen Zuschlag für Existenzgründer
Mehr Unabhängigkeit von Banken
Unser Angebot
Welche Bürgschaften bietet Ihnen die AXA Regionalvertretung Haller & Spindler an?
Kein Postweg, keine Papierberge, Wartezeiten oder Zusatzkosten. Ihr Onlinekonto ermöglicht Ihnen die schnelle und sichere Abwicklung des Tagesgeschäfts. Sie haben direkten Zugriff auf unsere Datenbank und können sofort Bürgschaften in Ihrem Rahmen abrufen.
Gewährleistungsbürgschaften
Sie haften für Ihr Werk, wenn die Arbeiten fertig gestellt und abgenommen sind, nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Ihr Auftraggeber kann zwischen 3 % und 5 % der Auftragssumme einbehalten.
Vertragserfüllungs-
bürgschaften
Sie geben Ihrem Auftraggeber die Sicherheit, dass Sie den abgeschlossenen Werkvertrages ordnungsgemäß erfüllen.
Vorauszahlungsbürg-schaften
Sie erhalten von Ihren Kunden Anzahlungen um den gewünschten Auftrag realisieren zu können. Mit einer Vorauszahlungsbürgschaft geben Sie Ihrem Auftraggeber die erforderliche Sicherheit.
Absicherung von Zeitkonten
Arbeitgeber, die Altersteilzeit anbieten, sind verpflichtet die erworbenen Ansprüche (Wertguthaben) ihrer Arbeitnehmer gemäß § 8a AltTZG gegen eine Insolvenz abzusichern.
Wir sind für sie da
Kontaktieren Sie uns für weitere informationen
Füllen Sie gerne das folgende Formular aus, dann melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
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