KAUTIONS­VERSICHERUNG AXA Haller & Spindler

Partner für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Finanzieller Spielraum dank Bürgschaft

Als Unternehmer haften Sie nach VOB und dem BGB bis zu 5 Jahre lang für die Qualität Ihrer Arbeiten. Ihr Auftraggeber kann deshalb 5% der Auftragssumme bei der Zahlung zurückhalten. Dies schützt ihn, sollten Sie in diesem Zeitraum Ihren Verpflichtungen auf Mängelbeseitigung nicht nachkommen können. Ihr finanzieller Spielraum wird dadurch aber stark eingeschränkt und es fehlt Ihnen Liquidität.
Die Gewährleistungsbürgschaft der AXA ist die perfekte Alternative zum beschriebenen Sicherheitseinbehalt. Wir stellen Ihnen einen Bürgschaftsrahmen zur Verfügung und Sie bekommen den Sicherheitseinbehalt voll ausbezahlt. Was das kostet? In der Regel weniger als bei Ihrer Hausbank.

„Wir haben unsere Kautionsversicherung genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und halten Ihnen damit den Rücken frei.“ 

Benefits

Ihre Vorteile bei der AXA Regional­vertretung Haller & Spindler

Seit vielen Jahren sind wir einer der führenden Anbieter für alle Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes und haben die Beantragung und Verwaltung so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. 

Bequemer Online-Abschluss möglich

Attraktive Jahresprämien

Unbürokratisches Handling

Rufen Sie Ihre Bürgschaften selbst ab

Übersichtliches Online-Kundenportal

Keinen Zuschlag für Existenzgründer

Mehr Unabhängigkeit von Banken

Unser Angebot

Welche Bürgschaften bietet Ihnen die AXA Regional­vertretung Haller & Spindler an?

Kein Postweg, keine Papierberge, Wartezeiten oder Zusatzkosten. Ihr Onlinekonto ermöglicht Ihnen die schnelle und sichere Abwicklung des Tagesgeschäfts. Sie haben direkten Zugriff auf unsere Datenbank und können sofort Bürgschaften in Ihrem Rahmen abrufen. 

Gewährleistungs­bürgschaften

 Sie haften für Ihr Werk, wenn die Arbeiten fertig gestellt und abgenommen sind, nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Ihr Auftraggeber kann zwischen 3 % und 5 % der Auftragssumme einbehalten.

Vertragserfüllungs-
bürgschaften

Sie geben Ihrem Auftraggeber die Sicherheit, dass Sie den abgeschlossenen Werkvertrages ordnungsgemäß erfüllen.

Vorauszahlungsbürg-schaften

Sie erhalten von Ihren Kunden Anzahlungen um den gewünschten Auftrag realisieren zu können. Mit einer Vorauszahlungs­bürgschaft geben Sie Ihrem Auftraggeber die erforderliche Sicherheit.

Absicherung von Zeitkonten

Arbeitgeber, die Altersteilzeit anbieten, sind verpflichtet die erworbenen Ansprüche (Wertguthaben) ihrer Arbeitnehmer gemäß § 8a AltTZG gegen eine Insolvenz abzusichern.

Wir sind für sie da

Kontaktieren Sie uns für weitere informationen

Füllen Sie gerne das folgende Formular aus, dann melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.